Geschätzte Mitglieder!

GOLFSPIELEN ist auch im „Lockdown“ ERLAUBT ⇒ unsere SPIELBAHNEN 10 bis 18 sind für Sie GEÖFFNET!

Die wesentlichen Platzarbeiten auf den SPIELBAHNEN 10 bis 18 konnten erfreulicherweise am Wochenende abgeschlossen werden und sind daher unter Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen AB SOFORT BESPIELBAR!

 

ACHTUNG WINTERBETRIEB:

* Betreten der Anlage ist bei Frost und/oder Temperaturen unter 4 Grad generell untersagt!

* Spielbahnen 10 – 18 mit Wintergrüns offen (⇒ Spielbahnen 1-9 bleiben vorerst weiterhin gesperrt)

* Sommergrünes dürfen ausnahmslos nicht angespielt oder betreten werden

* Aufteen auf dem gesamten Gelände

* Befahren des Platzes mit Carts oder Trolleys verboten!

* Driving-Range auf der Kunstrasen-Teeline geöffnet

* Putting-green und Chipping-area gesperrt

Wir bitten Sie, zur Schonung unseres Platzes die Winterregeln strikt einzuhalten. Vielen Dank!

 

ACHTUNG 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung:

Wir bitten Sie, die Vorgaben strikt einzuhalten. Vielen Dank vorab!

  • Betreten der Sportstätten ausschließlich zur Ausübung von Sport
  • Sportausübung alleine oder im gemeinsamen Haushalt lebende Personen bzw. „wichtigen Bezugspersonen

Als wichtige Bezugspersonen gelten:

  • Nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Lebenspartner
  • Einzelne engste Angehörige (Eltern, Kinder und Geschwister)
  • Einzelne wichtige Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird
  • 2-Meter-Abstandsregel (mit Ausnahme zu im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen)
  • Betreten von geschlossenen Räumen (mit Maskenpflicht!) nur sofern für die Ausübung im Freiluftbereich notwendig ⇒ Caddyraum, Garderoben zur Abholung von Equipment (keine Benützung von Duschen).
  • Unterricht für Einzelpersonen bzw. im gemeinsamen Haushalt lebende Personen zulässig
  • 2G-Regel ⇒  Auch wenn es aus der aktuellen Verordnung nicht hervorgeht (wir erwarten eine kurzfristige Klarstellung) gilt unseres Erachtens weiterhin die 2G-Regel.

Sie dürfen also nur vollständig immunisiert (entsprechend geimpft oder genesen) bzw. einmalig geimpft + PCR getestet (nicht älter als 72 Stunden) die Golfanlagen betreten.

Voraussichtlich werden die getroffenen „Lockdown“-Regelungen bundesweit auch nach dem 1. Dezember 2021 verlängert – wir halten Sie (insbesondere betreffend Sonderregelungen in Oberösterreich) auf dem Laufenden!

Informationen zum aktuellen Platzstatus finden Sie auch auf unserer Homepage.

Bleiben Sie gesund!

Schöne Grüße, das Team des GC Linz – St. Florian