Liebe Golffreunde!

Mit heute treten neue Covid Regelungen in Kraft. Laut dieser Verordnung ist weiterhin ein 3G Nachweis auf Sportstätten mitzuführen.

Für den Sport gelten unter anderem folgende weitere Regelungen:

  • 10 m² Beschränkung bei Sportausübung
  • Alle Sportarten sind zulässig (auch Kontaktsportarten sind wieder möglich)
  • Maskenpflicht indoor, wenn kein Sport ausgeübt wird (während dem Sport besteht keine Masken- und Abstandspflicht)

Außerdem dürfen wir die geltenden Regelungen für die Gastronomie für Sie zusammenfassen:

  • 3-G-Regel: Zutritt nur für getestete, genesene oder geimpfte Personen
  • Sperrstunde: 24 Uhr
  • Mindestabstand: 1 Meter
  • Indoor maximal 8 Erwachsene plus betreuungspflichtige Kinder pro Tisch
  • Outdoor maximal 16 Erwachsene plus betreuungspflichtige Kinder pro Tisch
  • Abholung zu den regulären Öffnungszeiten (5 bis 24 Uhr) möglich
  • Zur Abholung ist kein Test erforderlich.
  • Maskenpflicht für Betreiberinnen und Betreiber sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowohl indoor als auch im Freien

Ab 1. Juli werden weitere Lockerungen in Aussicht gestellt. Wir informieren Sie weiter über die aktuellen Entwicklungen.

 

Wir danken für Ihre Unterstützung und wünschen weiterhin
„Schönes Spiel“!